Schülerrat – Wozu?
Die intensive Beteiligung und Mitwirkung aller SchülerInnen einer Schule, basierend auf dem sächsischen Schulgesetz: § 51, 52, 53, kennzeichnet eine Schule, in der ein partnerschaftliches Schulklima herrscht. Der Schülerrat hilft den KlassensprecherInnen, Probleme und Konflikte sachrichtig zu formulieren und gemeinsam mit den LehrerInnen rational zu bearbeiten.
Aufgaben und Ziele:
- Interessenvertretung nach innen und außen
- Vertretung der Belange und Interessen aller Schüler
- Einsatz für die Mitgestaltung von Schule und Unterricht durch möglichst viele SchülerInnen, v.a. durch präzise Information über ihre Rechte und Pflichten
- rechtzeitige Information über Entwicklungen und Planungen, um mit Ergänzungen, Korrekturen, Alternativvorschlägen oder Widersprüchen in die Entscheidung einzugreifen
Struktur Schülerrat:
Im Schülerrat sind KlassensprecherInnen und deren StellvertreterInnen zusammengefasst (bei Abstimmung eine Stimme pro Klasse/ Kurs)
Aufgaben des Vorsitzenden bzw. des Schülersprechers:
- Sprecher der Schülerschaft
- Leitungssitzung des Schülerrates
- Mitglied der Schulkonferenz
- Anwesenheit bei Bereichskonferenzen
- bezeugt Beschlüsse durch seine Unterschrift
- vertritt Schülerrat in der Gesamtlehrerkonferenz (sofern diese damit einverstanden)
- repräsentative Vertretung der Schülerschaft nach außen und in der Öffentlichkeit (Landesschülerrat in Dresden)
- bei Verhinderung nimmt sein/e Stellvertreter/in diese Aufgaben wahr, rechtzeitige Absprachen notwendig
Die Kommunikation innerhalb des Schülerrats erfolgt über den bekannten Lernsax Zugang , bzw. ü+ber selbst gewählte externe Plattformen. Die betreuende Lehrerin des Schülerrates ist Frau Oversberg- Mann. Ihr Zimmer befindet sich im Haus 3, Zimmer 104. Sie freut sich auf Ihre aktive Mitarbeit.