Merkblatt für die Unterbringung von Lehrlingen

Die Teilnahme am Berufsschulunterricht beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Sie stellt deshalb keine Ausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte dar. Daher ist der Auszubildende und nicht der Ausbildende verpflichtet die Kosten für Unterbringung und Fahrt zum Besuch der Berufsschule zu tragen.

Für Auszubildende denen eine tägliche Anreise zum BSZ Schkeuditz nicht zumutbar ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung.

Wir empfehlen die Internetseite der Stadt Schkeuditz - Bilder, Beschreibungen der Unterkünfte, Preise ,sowie die zugehörigen Telefonnummern werden dort aktuell gelistet.

www.schkeuditz.de
-->Kultur und Tourismus
-->Gastgeberverzeichnis
-->Zimmer .

Informationen über Angebote direkt in Schulnähe erhalten sie auch telefonisch über unser Sekretariat.

Für das Bundesland Sachsen gibt es eine Förderrichtlinie des SMK für Zuwendungen zur Unterbringung von Berufsschülern. Für Sachsen Anhalt gelten analoge Regelungen. Danach können, auf Antrag, bis zu 75% der notwendigen Übernachtungskosten, bis max. 16 € pro Tag bezuschusst werden. Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.

Die Antragsformulare zur Förderung sind in den Landratsämtern sowie den Kreisfreien Städten des Hauptwohnsitzes des Auszubildenden einzureichen.

Hinweise zur neuen Verordnung und weitere Formulare auch hier:

   

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