Schulsport
Sportunterricht am BSZ Schkeuditz – Jetzt können wir durchstarten in der Sport- und Festhalle Radefeld!
Schulsport am BSZ Schkeuditz ist ein fester Bestandteil des Stundenplans der Schüler und wird von vielen überwiegend gern gemacht. Seit dem Schuljahr 2020/2021 hat sich der Standort der Turnhalle von der Goethestraße in Schkeuditz in die Landsberger Straße in Radefeld verändert. Unsere neue Turnhalle ist die „Sport- und Festhalle“ in Radefeld, welche eine geräumige Zweifelderhalle ist. Der große Vorteil ist, dass wir nicht nur deutlich mehr Platz haben, sondern wir auch die einzige Schule sind, die diese Halle nutzt.
Dennoch war der der Start etwas holprig, wie das meistens so ist, wenn sich etwas verändert und die „Neuen“ kommen und das Bestehende durcheinanderbringen. So mussten erst einmal Lagerflächen für unser Material geschaffen werden, der Umzug von der Goethestraße organisiert werden, Zeiten und Stundenpläne abgestimmt sowie die „Anreise“ organisiert werden. Die Schüler können kostenlos den ÖPNV nutzen um in die Turnhalle in Radefeld zu kommen. Aber das war und ist bis heute leider nicht immer ganz einfach. Mal hält der Bus nicht an der Haltestelle, mal finden die Schüler nicht den richtigen Bus, hin und wieder fällt auch mal ein Bus aus oder der Fahrplan ändert sich.
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Nach dem aber die meisten Anlaufschwierigkeiten recht schnell behoben werden konnten oder Zwischenlösungen gefunden wurden, machte uns die Pandemie gleich zu Beginn einen Strich durch die Rechnung. Nach nur wenigen Sportstunden in der neuen Turnhalle musste der Schulsport für längere Zeit komplett ausfallen. Erst im Schuljahr 2021/2022 konnten wir wieder durchgehend - allerdings unter Pandemiebedingungen - den Schulsport in der Turnhalle durchführen und den Schülern die Vorzüge vom Schulsport näherbringen.
In diesem Schuljahr blicken wir aber zuversichtlich in ein neues Sportjahr in einer schönen Sporthalle, mit manchem neuen Material. Wir wollen auch dieses Schuljahr an sportlichen Wettbewerben, wie dem Azubi Soccer Cup, teilnehmen und somit die sportlichen Talente bei unseren Schülern über den normalen Schulsport hinaus entdecken und fördern.
G. Ruge
20 Jahre Jugend debattiert am BSZ Schkeuditz
Rede- und Streitkultur stellt eine wesentliche Grundlage unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft dar. Besonders durch die Digitalisierung hat sich der Raum von gesellschaftspolitischen Debatten in den letzten Jahren extrem geweitet. Besonders im Internet werden immer häufiger politische Debatten ausgetragen. Hier entstehen und kursieren u.a. auch Verschwörungstheorien, Fake News, Hasskommentare, „shit-storms“, so dass Jugendliche darin geschult werden müssen, diese zu erkennen und darauf reagieren zu können. Der Wert des Argumentationstrainings, wie es die Debatte darstellt, darf also für die Demokratieerziehung nicht gering geschätzt werden.
Rede- und Streitkultur, und damit urteilsfähige und mündige Bürgerinnen und Bürger, gehören zur Grundlage einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Denn Debattieren heißt Stellung beziehen, Argumente abzuwägen, sie begründet zum Ausdruck zu bringen und dabei auch Kritik vorzutragen und zu vertragen. Debatten bedingen aber auch, einander aufmerksam zuzuhören, andere Meinungen zu respektieren, und sich dabei selbst präzise auszudrücken. Je mehr Gelegenheit Schülerinnen und Schüler erhalten, sich im Debattieren unter Beachtung der dazugehörigen Regeln zu üben, desto besser sind sie gewappnet, ihre Stimme - auch zur Verteidigung demokratischer Werte - zu erheben.
Mit Jugend debattiert wurde dabei ein spannender und herausfordernder Wettbewerb für Jugendliche aus ganz Deutschland und inzwischen der ganzen Welt und ein wichtiges Format für das Erlernen und Üben dieser Rede- und Streitkultur geschaffen.
Von Beginn an ist das BSZ Schkeuditz als einziges Berufsschulzentrum in Sachsen und eines von wenigen in ganz Deutschland daran beteiligt und hat seit 2003 viele Schülerinnen und Schüler ausgebildet und in die Wettbewerbe geschickt. Auch wurden Regional- und Landeswettbewerbe hier ausgerichtet. Im Unterricht werden Schülerinnen und Schüler im Argumentieren und Debattieren geschult und den Besten die Möglichkeit gegeben, am Wettbewerb teilzunehmen. Dabei können besonders Berufsschülerinnen und -schüler durch ihre Einsichten in Berufsausbildung und Arbeitswelt eine sehr praktische Sichtweise in den von Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen dominierten Wettbewerb einbringen.
In diesem Jahr wird zum ersten Mal nach der Corona – Pandemie am 14.3.2023 am Gustav-Hertz-Gymnasium in Leipzig-Paunsdorf wieder ein Regionalwettbewerb durchgeführt, in dem sich die Teilnehmenden in Persona gegenüberstehen. Daran werden Schülerinnen und Schüler von 8 Schulen aus Leipzig und Umgebung teilnehmen und die Besten sich für den Landeswettbewerb qualifizieren. Im BSZ wurden in einer eintägigen Intensivschulung 8 Jurorinnen und Juroren ausgebildet. Dabei geht es darum, die Regeln des Wettbewerbs zu überwachen und Debatten einzuschätzen. Dazu ist es wichtig, Streit- und Argumentationsebenen zu erkennen, Sachkenntnis, Ausdrucksfähigkeit, Gesprächsfähigkeit und Überzeugungskraft zu bewerten, sowie in der Lage zu sein, den Debattierenden eine hilfreiche und respektvolle Rückmeldung zu geben.
Wir sind stolz, Teil dieses Wettbewerbs zu sein und unseren Schülerinnen und Schülern in dieser Form wichtige Fähigkeiten über die rein fachliche Berufsausbildung hinaus
Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeistbescheinigung ab Januar 2023
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die zu diesem Zweck erfolgenden Gesetzesänderungen werden die bisherige Praxis zu weiten Teilen auf den Kopf stellen. Es erfolgen Änderungen im EFZG sowie im SGB IV und SGB V.
In § 5 EFZG ein neuer Absatz 1a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen.
Daraus folgt der Wegfall der Vorlagepflicht der AU durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer (also auch der Auszubildende) muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (telefonisch/per E-Mail) und das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer von einem Arzt feststellen lassen. Es erfolgt keine Ausstellung der AU in Papierform für den Arbeitgeber. Die Krankenkasse wird die AU in elektronischer Form für den Arbeitgeber abrufbar bereit-stellen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich weiterhin vom Arzt eine allgemeine AU in Papierform aushändigen zu lassen. Gemäß der Gesetzesbegründung dient die Papierbescheinigung nur als Nachweis für Störfälle.
Auswirkungen auf unseren Schulbetrieb
Da unsere Auszubildenden Arbeitnehmern gleichgestellt sind, erhalten Sie eine allgemeine AU Bescheinigung in Papierform. Das bedeutet, an der geübten Praxis ändert sich nichts. Statt der bisherigen AU Bescheinigung wird eine Kopie/ein Foto der jetzt ausgestellten Bescheinigung an das BSZ übermittelt. Als Berufliches Schulzentrum sind wir nicht in den elektronischen Prozess der Ausbildungsbetriebe eingebunden und somit auf den direkten Nachweis durch den Auszubildenden uns gegenüber angewiesen.