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Schülerrat – Wozu?

Die intensive Beteiligung und Mitwirkung aller SchülerInnen einer Schule,  basierend auf dem sächsischen Schulgesetz: § 51, 52, 53, kennzeichnet eine Schule,  in der ein partnerschaftliches Schulklima herrscht. Der Schülerrat hilft den KlassensprecherInnen, Probleme und Konflikte sachrichtig zu formulieren und gemeinsam mit den LehrerInnen rational zu bearbeiten.

Aufgaben und Ziele:        


Struktur Schülerrat:
Im Schülerrat sind KlassensprecherInnen und deren StellvertreterInnen zusammengefasst (bei Abstimmung eine Stimme pro Klasse/ Kurs)

Aufgaben des Vorsitzenden bzw. des Schülersprechers:



Die Kommunikation innerhalb des Schülerrats erfolgt über den bekannten Lernsax Zugang , bzw. ü+ber selbst gewählte externe Plattformen. Die betreuende Lehrerin des Schülerrates ist Frau Oversberg- Mann. Ihr Zimmer befindet sich im Haus 3, Zimmer 104. Sie freut sich auf Ihre aktive Mitarbeit.