Laut Satzung über die Kostenerhebung von Verwaltungskosten für öffentlich-rechtliche Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten für den Landkreis Nordsachsen werden ab sofort folgende Kosten erhoben:
Laut Satzung über die Kostenerhebung von Verwaltungskosten für öffentlich-rechtliche Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten für den Landkreis Nordsachsen werden ab sofort folgende Kosten erhoben: