Werte Eltern, Auszubildende und Ausbildungsbetriebe,
die Anmeldung an unserem Beruflichen Schulzentrum erfolgt für die duale Berufsausbildung und EQJ Verträge grundsätzlich über die Ausbildungsbetriebe.
Für Berufsschulpflichterfüller erfolgt die Anmeldung über die Personensorgeberechtigten.
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- eine Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten allgemein- oder berufsbildenden Schule,
- sofern ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages bzw der EQJ Vereinbarung und
- im Fall eines bereits festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs die vorhandenen förderpädagogischen Gutachten und Förderpläne.
Es bedarf zur Bearbeitung der Anmeldung, gemäß Berufsschulordnung für den Freistaat Sachsen, weiterer personenbezogener Daten, die erhoben werden müssen.
Über Die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Aufnahmeentscheidung wird den berechtigt Anmeldenden schriftlich oder mail mit beigefügtem Schriftsatz mitgeteilt.
.
Ohne Aufnahmeentscheidung oder Rückmeldung unsererseits sollte kein Auszubildender oder Berufschulpflichterfüller ins BSZ geschickt werden.
Es erfolgt keine Beschulung, da noch kein Schulverhältnis begründet wurde.
.
Anmeldeformular für deutsche Staatsangehörige und EU Bürger in pdf Form oder als ausfüllbare Excel Datei.
Anmeldeformular für NICHT deutsche Staatsangehörige die auch NICHT EU Bürger sind, in pdf Form oder als ausfüllbare Excel Datei.
![]() |
rechtliche Hinweise zur notwendigen Datenerfassung
Bitte schicken Sie uns nur vollständig ausgefüllte Anmeldeunterlagen Der Ausbildungsvertrag muss noch nicht von der Kammer bestätigt sein, aber vorliegen. |
Nicht mehr Berufsschulpflichtige, Auszubildende und/oder Umschüler, können auf der Grundlage eines erweiterten Bildungsangebots aufgenommen werden, wenn dieses durchgeführt werden soll
- 1. im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Weiterbildung,
- 2. im Auftrag eines Rentenversicherungs- oder Unfallversicherungsträgers im Rahmen der beruflichen Rehabilitation,
- 3. im Rahmen der Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit oder
- 4. im Auftrag eines anderen Bildungsträgers.
Für die Beschulung auf der Grundlage eines erweiterten Bildungsangebots im Rahmen einer Umschulung, einer medizinischen Rehabilitation oder einer beruflichen Wiedereingliederung Berufsschulberechtigter können Kosten gemäß §4c des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen erhoben werden.
Auszubildende aber auch Ausbildende/Betriebe in/mit einer möglichen Zweitausbildung und/oder Umschulung sollen sich vor Beginn der Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit über mögliche Förderungen beraten lassen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert nach „Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung“ gemäß § 81 und § 82 abschlussorientierte Berufsausbildungen in Unternehmen.
Zu beachten ist hier der § 81 Absatz (1) SGB III – Grundsatz.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Liegen alle im Vorfeld geprüften Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhält die Person einen Bildungsgutschein, mit dem der Person die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. weitere Leistungen zugesichert werden. Dieser Bildungsgutschein muss vor Antritt der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Erfolgt dies nicht, so verliert dieser seine Gültigkeit.
Merkblatt 6 Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit
Wir sind vom SMK gehalten das im Einzelfall zu prüfen und beraten Sie gern.
Neue Auszubildende im Unternehmen aufnehmen - ein Ablaufschema bei möglicher Zweitausbildung