Drucken

Informationen zur

Schulschließung

 

aktualisiert Sonntag 22. März 12:00 Uhr

Am 22. März 2020, 00:00 Uhr, ist die (neue) Allgemeinverfügung des Sächsischen

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft getreten. Danach werden weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutze der Gesundheit angeordnet.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung untersagt.

Wortlaut der Verfügung vom 22. März

An dieser Stelle bitten wir Sie deshalb, nach Möglichkeit umfassend auf die auf dieser Homepage angebotenen digitalen Lernmöglichkeiten zu setzen und diese zu nutzen. Die Nutzung des Postweges ist ebenfalls möglich. Die Schule ist derzeitig mit einer Notbesetzung arbeitsfähig. Lehrkräfte arbeiten in der Regel von zu Hause und kommen, im notwendigen Maße, in Abstimmung mit der erweiterten Schulleitung, ins BSZ. Notwendige Bescheinigungen werden durch die Schulleitung ausgestellt.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 16. März in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Bis einschließlich 17. April 2020 gilt: 1.1 Der Schulbetrieb an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes sowie des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen wird eingestellt. Es finden kein Unterricht und keine sonstigen schulischen Veranstaltungen statt.

Wortlaut der Verfügung

Das ist dennoch keine lernfreie Zeit. Die Schule bleibt bis auf weiteres besetzt.

Unsere Lehrkräfte wurden durch eine Informationsveranstaltung mit den Maßnahmen vertraut gemacht. Wir werden als Lehrkräfte zeitnah auf dieser Homepage Lernschwerpunkte für die zu unterrichtenden Klassen anbieten, die von unseren Lehrkräften zielgerichtet erstellt werden.

Auszubildende die aufgrund der rechtlichen Verfügungen derzeitig nicht die Schule besuchen sind zum Besuch der Arbeitsstätte angehalten, insofern keine anderen Regelungen dem entgegenstehen. Klären Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen bittte mit Ihrem Ausbildungsbetrieb und dokumentieren Sie diese für einen späteren Nachweis/Abgleich.

weiterführende Informationen des SMK zur Schliessung von Schulen

 

Die IHK hat Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1) bis zum 24. April 2020 abgesagt. Hier die offizielle IHK-Meldung:
https://www.leipzig.ihk.de/ihre-ihk/aktuelles/details/artikel/absage-der-ihk-pruefungen-4048/

Ebenso hat die HWK vorerst bis zum 19.April alle übertrieblichen Lehrunterweisungen sowie Prüfungen ausgesetzt. Hier die Meldung der HWK:

https://www.hwk-leipzig.de/artikel/bildungsbetrieb-bis-19-april-gestoppt-3,0,9034.html

 

Ich wünsche uns allen Beste Gesundheit und die baldige Möglichkeit zu einem geregelten Leben und damit auch Schulbetrieb zurückkehren zu können.

Über aktuelle Entscheidungen zur Beschulung am Beruflichen Schulzentrum Schkeuditz informieren wir Sie auf dieser Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

D. Lehne

Schulleiter